Beschluss:

Der Gemeinderat Theres nimmt zur Kenntnis, dass durch eine Änderung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen ab dem 01.01.2017 keine Möglichkeit mehr besteht, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann. Die entsprechende Verordnung der Gemeinde Theres  vom 16.04.2007 wird somit  aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0