Beschluss:

Unter Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen, Bruchsteinsockel einschließlich Zaun maximal zulässige Höhe 1,25 m) wird das  gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Bei der zur Errichtung vorgesehenen Mauer handelt es sich um eine massive Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat befürchtet zudem die Schaffung eines Bezugsfalles.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0