Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, stört das Landschaftsbild und schafft einen eventuellen Bezugsfall für weitere Bebauungen im Außenbereich von Greßhausen. Im Übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen im Sachverhalt verwiesen. Der Bauantrag wird an das Landratsamt Haßberge zur abschließenden Prüfung und Entscheidung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0