TOP Ö 9: Informationssicherheitskonzept nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayEGovG - Umsetzung und Bestellung eines Beauftragten

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Hinzuziehung des externen IT-Dienstleister, H. Weiß, spricht nichts entgegen bzw. wird begrüßt. Das weitere Vorgehen soll nach Vorlage des ersten Berichtes besprochen und festgelegt, sowie ein Informationssicherheitsbeauftragter für die VG Theres benannt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten ca. 6.000,-- € betragen. Eine eventuell mögliche Förderung verringert diese Kosten.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei der Informationssicherheit mit ständigen Anpassungen und Veränderungen zu rechnen ist. Der Abschluss eines „Wartungsvertrages“ mit regelmäßigen Überprüfungen und notwendigen Anpassungen ist eventuell empfehlenswert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0