Beschluss:

Der Gemeinderat Theres beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes Theres und die Durchführung eines entsprechenden Änderungsverfahrens. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke FlNr. 210 bzw. alternativ die Grundstücke FlNr. 208, 209 und 210 der Gemarkung Obertheres. Auf dem Gebiet ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beabsichtigt.

 

Der Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ortsüblich bekannt gemacht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

6

Pers. Beteiligt:

0