Beschluss:

 

1) Ortsstraße „Ostendstraße“ in Gädheim – Widmung

Nach Art. 6 BayStrWG wird die Straße „Ostendstraße“, FlNrn. 486/7 (Teilbereich), 486/30 und 424/0, Gemarkung Gädheim, als Ortsstraße gewidmet. Die „Ostendstraße“ beginnt an der süd-westlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 486/21 (Ostendstraße 1) bzw. am rechten Fahrbahnrand der Bergstraße FlNr. 485/1. Die Straße endet am linken Fahrbahnrand der Ortsstraße „Im Bayergrund“ FlNr. 422/11. Die Länge der Straße beträgt 140 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Gädheim.

 

2) Ortsstraße „Im Bayergrund“ in Gädheim – Widmung

Nach Art. 6 BayStrWG wird die Straße „Im Bayergrund“, FlNrn. 422/11 und 430/1, Gemarkung Gädheim, als Ortsstraße gewidmet. Die Ortsstraße „Im Bayergrund“ beginnt an der nord-westlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 430/0. Die Straße endet an der nord-westlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 422/20 (Im Bayergrund 16). Die Länge der Straße beträgt 282 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Gädheim.

 

3) Ortsstraße „Im Lampert“ in Gädheim – Widmung

Nach Art. 6 BayStrWG wird die Straße „Im Lampert“, FlNrn. 422/22 und 422/24, Gemarkung Gädheim, als Ortsstraße gewidmet. Die Ortsstraße „Im Lampert“ beginnt einmal an der nord-östlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 422/8 (Im Bayergrund 13) und endet an der nord-westlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 422/7 (Im Lampert 1). Die Länge des ersten Abschnittes beträgt 59 m.

Die Ortsstraße „Im Lampert“ beginnt des Weiteren am linken Fahrbahnrand der Ortsstraße „Im Bayergrund“ (FlNr. 422/11) und endet an der nord-westlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 422/2 (Im Lampert 20). Die Länge des zweiten Abschnittes beträgt 46 m. Somit ergibt sich eine Straßenlänge von insgesamt 105 m. Sämtliche Grünanlagen und Gehwege sind im Straßenkörper enthalten. Träger der Baulast ist die Gemeinde Gädheim.

Der nördliche Zugang bzw. die Erreichbarkeit von FlNr. 422/24 (eventuelle Zufahrt) zum Grundstück FlNr. 422/8 muss ca. 2,50 m (mindestens 1,25 m) betragen. Im Bepflanzungsplan wird dieser Zugang zum Grundstück FlNr. 422/8 berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0