Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       3.327.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                       1.526.600 EURO

 ab. 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht  festgesetzt.

 

§ 3

  

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt:

Nachrichtlich:

 1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)      350  v.H.

      b) für die Grundstücke (B)                                                            350  v.H.

 2. Gewerbesteuer                                                                   350  v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf     

                                                                        550.000 EURO

festgesetzt.

 

    

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017  in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0