Beschluss:

Nach Art. 6 BayStrWG wird eine Teilstrecke der Straße „Sandacker“, FlNr. 733/13, Gemarkung Wonfurt, als Ortsstraße gewidmet. Der 2. Teilabschnitt beginnt an der nord-östlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 733/7 (Sandacker 5). Die Straße endet am Wendehammer an der südlichen Ecke des Grundstückes FlNr. 734/10 (Sandacker 18). Die Stichstraßen zu den Flurstücken FlNrn. 733/18-20 und FlNrn. 734/8, /9 und 734/12, /13 sind in der Widmung enthalten. Die Länge der Straße beträgt 90 m. Träger der Baulast ist die Gemeinde Wonfurt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0