Beschluss:

Dem Erlass der Gebührensatzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie der im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) wird zugestimmt. Die Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0