Sitzung: 26.05.2009 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Auf Grund der §§ 19-22 der
Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er
schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ................... 446.000,00
EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
.................. 951.500,00 EUR ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 577.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000
EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |