Sitzung: 14.05.2018 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.367.000 EURO
und
im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben
mit 3.976.000
EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf
2.180.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener
Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 450
v. H.
2. Gewerbesteuer 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 720.000,00 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |