Beschluss:

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Während der Bürgerbeteiligung sind keine Hinweise, Bedenken oder Einwendungen eingegangen.

 

Bezüglich der Abwägung wird auf die Abwägungsvorschläge des beauftragten Büros verwiesen. Mit Text und Inhalt der Abwägungsvorschläge besteht Einverständnis. Die Stellungnahme der Gemeinde zur Abwägung kann den Trägern öffentlicher Belange entsprechend mitgeteilt werden.

 

Der Nutzungscharakter des Plangebietes wird von einem Mischgebiet (MI) zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA) geändert, um das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchführen zu können. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO werden hierbei ausgeschlossen.

 

Da die Änderung des Nutzungscharakters des Baugebiets eine wesentliche Änderung der Grundzüge der Planung darstellt, wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Auf die Abwägung zur Stellungnahme des Landratsamtes vom 11.07.2018 wird insofern nochmal verwiesen.

 

Herr Paul Hauck war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1