Beschluss:

Die wesentlichen Inhalte des Gestattungsvertrages mit dem Stadtwerk Schweinfurt für die Errichtung einer Fernwasserleitung von Schweinfurt nach Wohnau wurden erläutert. Der vorgelegte Gestattungsvertrag ist für alle beteiligten Kommunen entlang der Trasse gleichlautend. Mit dem vorgelegten Entwurf des Gestattungsvertrages mit dem Stadtwerk Schweinfurt vom 17.07.2018 besteht Einverständnis.

 

Der Anschluss des Anwesens Broich wird mit einer eigenen Vereinbarung geregelt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Gestattungsvertrag zu unterschreiben.

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Fernleitung auch eine wesentliche Verbesserung der Versorgungssicherheit darstellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0