Beschluss:

Der Gemeinderat Wonfurt beschließt gemäß § 1 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Wonfurt.

Umfang der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von:

W - Wohnbauflächen im südöstlichen Ortsbereich ca. 5,402 ha,

GE - Gewerbegebietsflächen nordöstlich von Wonfurt ca. 4,015 ha.

 

Folgende Flurstücke sind im Geltungsbereich der Ausweisung enthalten:

Flur Nr. Bemerkung

428         teilweise

680         teilweise

681         teilweise

684         teilweise

685         teilweise

688         teilweise

689         teilweise

690         teilweise

694         teilweise

709         teilweise

731         ganz

der Gemarkung Wonfurt.

 

Im Weiteren beinhaltet die 6. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufhebung von:

W - Wohnbauflächen im nordöstlichen Ortsbereich ca. 11,546 ha.

Für folgende Flurstücke findet eine Aufhebung der ausgewiesenen Wohnbauflächen aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten Fassung vom 08.10.1997 statt:

Flur Nr. Bemerkung

447         teilweise

448         ganz

448/1      ganz

449         ganz

450         teilweise

453         teilweise

454         ganz

454/1      ganz

der Gemarkung Wonfurt.

 

Der Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.

 

Die Verwaltung und das beauftragte Büro werden beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes in der Fassung vom 31.07.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0