Sitzung: 31.07.2018 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Der Gemeinderat Wonfurt beschließt gemäß § 1 BauGB die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Wonfurt.
Umfang der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von:
W - Wohnbauflächen im südöstlichen Ortsbereich ca. 5,402 ha,
GE - Gewerbegebietsflächen nordöstlich von Wonfurt ca. 4,015 ha.
Folgende Flurstücke sind im Geltungsbereich der Ausweisung enthalten:
Flur Nr. Bemerkung
428 teilweise
680 teilweise
681 teilweise
684 teilweise
685 teilweise
688 teilweise
689 teilweise
690 teilweise
694 teilweise
709 teilweise
731 ganz
der Gemarkung Wonfurt.
Im Weiteren beinhaltet die 6. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufhebung von:
W - Wohnbauflächen im nordöstlichen Ortsbereich ca. 11,546 ha.
Für folgende Flurstücke findet eine Aufhebung der ausgewiesenen Wohnbauflächen aus der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten Fassung vom 08.10.1997 statt:
Flur Nr. Bemerkung
447 teilweise
448 ganz
448/1 ganz
449 ganz
450 teilweise
453 teilweise
454 ganz
454/1 ganz
der Gemarkung Wonfurt.
Der Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.
Die Verwaltung und das beauftragte Büro werden beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes in der Fassung vom 31.07.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |