Beschluss:

In Kenntnis der Sach- und Rechtslage wird dem Antragsteller die Genehmigung zur Asphaltierung eines Teilbereiches der Gartenstraße auf eigene Kosten erteilt. Seitens der Gemeinde Theres bestehen keine Einwendungen bezüglich der Durchführung der beantragten Asphaltierungsarbeiten. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Unterbau bereits 2006 auf Kosten des Antragstellers hergestellt wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0