Nachtrag: 17.09.2018

Beschluss:

Die vom beauftragten Arbeitskreis erarbeiteten Kriterien sind ab sofort bei der Verpachtung gemeindlicher Grundstücke in den Pachtvertrag aufzunehmen und zwingend zu beachten:

 

o   Sowohl konventionell arbeitende, als auch nach den Grundsätzen anerkannter Bioverbände arbeitende Landwirte können bei der Verpachtung berücksichtigt werden.

o   Bei vergleichbaren Pachtgeboten ist der Landwirt mit Betriebssitz in Theres bevorzugt zu behandeln.

o   Alle Wiesen sind nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm/KULAP (Maßnahmen ab 2018) zu verpachten u. vom Pächter so zu bewirtschaften. Bei Mehrfachgeboten steht eine Bewirtschaftung nach B25 und B26 zurück!

o   Pächter von gemeindeeigenen Äckern müssen

- eine jährlich wechselnde Fruchtfolge einhalten, die möglichst durch Zwischenfruchtanbau ergänzt wird

- auf den Einsatz von Neonicotinoiden und Glyphosat auf den gepachteten Flächen  verzichten.

 

Bei der Behandlung eigengenutzter Flächen der Gemeinde ist folgendes zu beachten:

 

o   Bei Flächen, die die Gemeinde selbst pflegt bzw. nutzt, soll dies im Sinne einer ökologischen Vielfalt geschehen.

o   So sollen zum Beispiel Wiesenflächen erst nach der Blüte gemäht werden, um eine Insekten- und Kräutervielfalt zu ermöglichen und zu schützen.

o   Auf den Einsatz von Pflanzengiften muss verzichtet werden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass vom Bauhof seit Jahren keine Pflanzengifte verwendet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Die von der SUBT beantragten Kriterien werden nicht in die Pachtverträge aufgenommen. Auf den vorstehenden Beschluss wird insofern verwiesen. Der Antrag wird deshalb abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0