Nachtrag: 17.09.2018
Sitzung: 17.09.2018 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Die vom beauftragten Arbeitskreis erarbeiteten Kriterien sind ab sofort bei der Verpachtung gemeindlicher Grundstücke in den Pachtvertrag aufzunehmen und zwingend zu beachten:
o
Sowohl
konventionell arbeitende, als auch nach den Grundsätzen anerkannter Bioverbände
arbeitende Landwirte können bei der Verpachtung berücksichtigt werden.
o
Bei
vergleichbaren Pachtgeboten ist der Landwirt mit Betriebssitz in Theres
bevorzugt zu behandeln.
o
Alle
Wiesen sind nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm/KULAP (Maßnahmen ab
2018) zu verpachten u. vom Pächter so zu bewirtschaften. Bei Mehrfachgeboten
steht eine Bewirtschaftung nach B25 und B26 zurück!
o
Pächter
von gemeindeeigenen Äckern müssen
- eine jährlich wechselnde Fruchtfolge
einhalten, die möglichst durch Zwischenfruchtanbau ergänzt wird
- auf den Einsatz von Neonicotinoiden und
Glyphosat auf den gepachteten Flächen
verzichten.
Bei der Behandlung eigengenutzter Flächen der Gemeinde ist folgendes zu beachten:
o Bei Flächen, die die Gemeinde selbst pflegt bzw. nutzt, soll dies im Sinne einer ökologischen Vielfalt geschehen.
o So sollen zum Beispiel Wiesenflächen erst nach der Blüte gemäht werden, um eine Insekten- und Kräutervielfalt zu ermöglichen und zu schützen.
o Auf den Einsatz von Pflanzengiften muss verzichtet werden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass vom Bauhof seit Jahren keine Pflanzengifte verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |
Beschluss:
Die von der SUBT beantragten Kriterien werden nicht in die Pachtverträge aufgenommen. Auf den vorstehenden Beschluss wird insofern verwiesen. Der Antrag wird deshalb abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |