Sitzung: 15.06.2009 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.455.000
EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.171.000 EURO
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungs-maßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf 305.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350
v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf
350.000
EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |