Beschluss:

Der Förderbereich aus dem Förderprogramm zur Stärkung der Ortskerne wird folgendermaßen festgelegt:

 

Wonfurt:

Die Anlieger der Hauptstraße von Haßfurt kommend bis zum Kindergarten. Die Grundstücke südlich der Hauptstraße, bei denen die Gärten bis zum Bereich „Hofäcker“ gehen, werden hinter der aktuellen Bebauung abgegrenzt. Maingasse, Kirchgasse und Von Seckendorff-Platz.

 

Dampfach - Kirchenumfeld/Kirchplatz, Mühlenstraße, Dorfstraße bis zur Einmündung Erlesweg

Die Grundstücke im Bereich der Mariensäule werden ebenfalls nach hinten anhand der vorhandenen Bebauung abgegrenzt.

 

Steinsfeld - die Steinsfelder Straße, Unterschwappacher Straße bis zum Feuerwehrhaus, Kirchberg

 

Alle vorhandenen historischen Mühlen im Bereich der Gemeinde Wonfurt (Stahlsmühle, Vogtsmühle, Petersmühle und Rabenmühle

Nach Einzeichnung in die Planunterlagen wird die Abgrenzung im Gemeinderat nochmals bekannt gegeben, die Pläne werden Bestandteil des Protokolls.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0