Beschluss:

 

Satzung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung und der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung

 

Präambel

Der Gemeinderat Gädheim hat in seiner Sitzung am 06.10.2008 beschlossen, dass die gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Landkreis zurück übertragen werden. Ein eigenes Satzungsrecht ist daher nicht mehr erforderlich.

 

Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 des Bayer. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.04.2006 erlässt die Gemeinde Gädheim folgende

 

Satzung:

 

§ 1

Die Abfallwirtschaftssatzung vom 30.07.1992 in der Fassung vom 23.10.2006 sowie die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 05.11.2003 werden mit Wirkung zum 30.06.2009 aufgehoben.

 

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.07.2009 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0