Sitzung: 29.06.2009 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Wonfurt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2009 wird hiermit
festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.453.000
EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.091.000 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 435.000 EURO festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300
v.H.
b) für die Grundstücke (B)
300 v.H.
2. Gewerbesteuer 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |