Beschluss:

In Abweichung des Grundsatzbeschlusses erhält die Trachtenkapelle Musikverein Obertheres für die notwendige Ergänzung der Tracht einen Zuschuss in Höhe von 20 % der Gesamtkosten (= 1.810,-- €).

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung erhält der Musikverein Untertheres ebenfalls einen Förderbetrag in Höhe von 20 % der Gesamtkosten (= 700,-- €).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0