Sitzung: 21.07.2008 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Der Sachverhalt ist umgehend zu klären. Die bauausführenden Firmen sollen zur Nachbesserung und Schadensbehebung aufgefordert werden. Nach entsprechender Fristsetzung kann bei Nichtbeachtung die Ersatzvornahme angedroht werden. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage ist zu gegebener Zeit zu überlegen, ob eventuell ein Sachverständiger (wird möglicherweise bei einem Rechtsstreit vom Gericht beauftragt) erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |