Beschluss:

Der Sachverhalt ist umgehend zu klären. Die bauausführenden Firmen sollen zur Nachbesserung und Schadensbehebung aufgefordert werden. Nach entsprechender Fristsetzung kann bei Nichtbeachtung die Ersatzvornahme angedroht werden. Nach Klärung der Sach- und Rechtslage ist zu gegebener Zeit zu überlegen, ob eventuell ein Sachverständiger (wird möglicherweise bei einem Rechtsstreit vom Gericht beauftragt) erforderlich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0