Beschluss: Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vermessung und Erschließung in den nächsten Wochen erfolgen wird.

 

Mit den Befreiungen (statt  E + D  E + I + D, Dachform der Garage stimmt nicht mit der Dachform des Hauses überein, Dachneigung unter 38 Grad, d.h. 24 Grad wird beantragt, die Garage wird nicht mit der Nachbargarage zusammengebaut, sondern an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet, die Baugrenze zur hinteren Grundstücksgrenze wird überschritten. Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wir erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0