Beschluss:

Der Planunterschreitung durch die Erschließungsanlage „Sailershäuser Straße“ hinsichtlich der festgesetzten Straßenbreite wird zugestimmt. Der Gemeinderat stellt fest, dass durch den Minderausbau die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Somit ist die Rechtmäßigkeit der Herstellung gegeben und die Beitragspflicht kann entstehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0