Beschluss:

Die Gemeinde Theres stellt für die nachfolgend näher beschriebene süd-westlich der Ortslage von Horhausen gelegene bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Horhausen Süd-West-NewoBau“ neu auf und ändert dazu den rechtskräftigen Flächennutzungsplan, der für dieses Gebiet bisher „Flächen für die Landwirtschaft“ darstellt.

Das Gebiet umfasst die FlNr. 292 mit einer Teilfläche und FlNr. 293 mit einer Teilfläche.

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 10.300 m² ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·         im Norden: durch die im Lageplan ersichtliche Grenze

·         im Süden: durch den bestehenden Graben, FlNr. 288,

·         im Westen: durch die im Lageplan ersichtliche Grenze,

·         im Osten: durch die Grundstücke FlNr. 294/1 und 293

 
Es ist vorgesehen, das Gebiet als Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet, das im wirksamen Flächen
nutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0