Sitzung: 18.03.2019 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Die Gemeinde Theres stellt für die nachfolgend näher beschriebene
süd-westlich der Ortslage von Horhausen gelegene bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Horhausen
Süd-West-NewoBau“ neu auf und ändert dazu den rechtskräftigen
Flächennutzungsplan, der für dieses Gebiet bisher „Flächen für die
Landwirtschaft“ darstellt.
Das Gebiet umfasst
die FlNr. 292 mit einer Teilfläche und FlNr. 293 mit einer Teilfläche.
Das Gebiet mit einer Größe von ca. 10.300 m² ergibt sich aus dem
beigefügten Lageplan, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:
·
im Norden: durch die im Lageplan
ersichtliche Grenze
·
im Süden: durch den bestehenden Graben,
FlNr. 288,
·
im Westen: durch die im Lageplan
ersichtliche Grenze,
·
im Osten: durch die Grundstücke FlNr.
294/1 und 293
Es ist vorgesehen, das Gebiet als Mischgebiet nach § 6
Baunutzungsverordnung festzusetzen. Die Planung betrifft ein Gebiet, das im
wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt
ist. Der Flächennutzungsplan wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans
geändert (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
13 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
0 |