Nachtrag: 07.09.2009

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den notwendigen Befreiungen besteht auch unter Hinweis auf den tatsächlichen Geländeverlauf im dortigen Bereich grundsätzlich Einverständnis (Baugrenze der Garage wird überschritten, Höheneinstellung kann nicht eingehalten werden, Dachneigung für Garage unter 38°). Die Höheneinstellung soll geprüft werden. Die Nachbarunterschriften sind einzuholen. Das gemeindliche Einvernehmen wird grundsätzlich erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0