Nachtrag: 23.09.2009

Beschluss:

Mit dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag kann über die Gemeinde zur Genehmigung durch das Landratsamt vorgelegt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0