Sitzung: 01.04.2019 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.085.260 EURO
und im Vermögenshaushalt
·
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.228.200 EURO
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350
v. H.
2.
Gewerbesteuer 350
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf
350.000
EURO
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |