Sitzung: 08.04.2019 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.600.000 EURO
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.025.800 EURO
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf
1.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v.
H.
2.
Gewerbesteuer 310 v.
H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf **750.000,00** EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |