Beschluss:

Im Einvernehmen mit den beiden Antragstellern wird die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Nach der Besichtigung der vergleichbaren Anlagen und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Haßberge (Genehmigungsfähigkeit, Immissionsschutz usw.) wird über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0