Sitzung: 25.06.2019 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Für das in der Anlage
markierte Gebiet am östlichen Ortsrand von Wonfurt, östlich angrenzend an die
Grillengasse soll ein Bebauungsplan unter der Bezeichnung „Stöcklesanger“
aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan
wird folgendes allgemeines Planungsziel angestrebt:
1.
Ausweisung
eines Wohnbaugebiets überwiegend für Einfamilienhäuser in zweigeschossiger
Bauweise.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan
gem. § 13 b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren“) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung vom 11.06.2019
gebilligt.
4.
Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs 1 BauGB wird
abgesehen (§ 13 Abs. 2 BauGB).
Die Öffentlichkeit
kann sich in einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntmachung im Verwaltungsgebäude
der VG Theres, Rathausstraße 3, 97531 Theres, Zimmer 202 über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten
und sich zur Planung äußern. (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
5.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zu beteiligen.
Der Ausschluss von
Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.
Es sind keine Mitglieder des Gemeinderates nach Art. 49 GO auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
0 |