Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Mit dem Erlass der
15. Änderungssatzung besteht Einverständnis.
Satzung
zur 15. Änderung der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Wonfurt
vom 17.12.2019
Aufgrund
des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 des Bayer.
Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit der Art. 24 Abs. 1 Nr. 1
und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die
Gemeinde Wonfurt folgende
15.
Änderungssatzung
§ 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 15.01.1979 in der Fassung vom 19.10.2015 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 5 erhält
folgende neue Fassung
Die Gebühren für die Restmüllabfuhr unter Verwendung der Müllnormtonne mit 60 l Füllraum beträgt monatlich
a) bei 2-wöchentlicher Leerung 14,10 €
b) bei 4-wöchentlicher Leerung 11,40 €
Für die Abfuhr der Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
In den Fällen, in denen die Restmüllabfuhr nicht unter Verwendung der Müllnormtonne stattfindet, wird eine monatliche Pauschalgebühr in Höhe 2,05 € pro Person (Stichtag, ist jeweils der 31.12. des Vorjahres) erhoben.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
1 |
Pers. Beteiligt: |
0 |