Beschluss:

Mit dem Erlass der 15. Änderungssatzung besteht Einverständnis.

 

 

Satzung

zur 15. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Wonfurt

vom 17.12.2019

 

 

 

Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 1 des Bayer. Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit der Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende

 

15. Änderungssatzung

 

§ 1

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 15.01.1979 in der Fassung vom 19.10.2015 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung

 

Die Gebühren für die Restmüllabfuhr unter Verwendung der Müllnormtonne mit 60 l Füllraum beträgt monatlich

a)  bei 2-wöchentlicher Leerung     14,10 €

b)  bei 4-wöchentlicher Leerung     11,40 €

 

Für die Abfuhr der Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben.

 

In den Fällen, in denen die Restmüllabfuhr nicht unter Verwendung der Müllnormtonne stattfindet, wird eine monatliche Pauschalgebühr in Höhe 2,05 € pro Person (Stichtag, ist jeweils der 31.12. des Vorjahres) erhoben.

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0