Beschluss:

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Stöcklesanger“ für das Gebiet nordöstlich der Grillengasse und südöstlich des Baugebietes Bodenfeld, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 11.06.2019 und der Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom 15.11.2019 werden gebilligt.

 

2.    Die Nachbargemeinden sind gem. §2 Abs. 2 BauGB zu informieren.

 

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.    Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind vor der Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

2

Pers. Beteiligt:

0