Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Dem Antragsteller wird aufgegeben, die Antragsunterlagen zu vervollständigen, damit diese anschließend dem Landratsamt Haßberge zur Genehmigung vorgelegt werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0