TOP Ö 4: Bauvoranfrage Edwin Schonunger, Eichenweg 3, Buch - Errichtung eines Wohnhauses in Buch, Oberthereser Straße, Fl. Nr. 121

Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwässerung in Eigenleistung und auf Kosten des Antragstellers (eventuell durch eine Druckleitung) zu erfolgen hat. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Geländeverhältnisse (Gefälle) eventuell die Entwässerung entlang der Kellerdecke erfolgt. Die notwendigen Abstände zur Kreisstraße sind einzuhalten. Es handelt sich um eine Ortsrandbebauung/Anschlussbebauung. Die notwendigen Anschlussleitungen sollen eventuell bereits im Vorgriff der Dorferneuerungsmaßnahme mit den jetzt laufenden Erschließungsarbeiten auf Kosten des Antragstellers erfolgen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Herstellungsbeiträge nach den gültigen Beitragssatzungen fällig werden. Vor der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird der Antragsteller gebeten, die beabsichtigte Bebauung zu konkretisieren (Größenangabe, Gebäudeeinstellung, Nachbarschutz usw.). Sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, wird der Gemeinderat über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheiden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0