Beschluss:

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass eventuell notwendige Erschließungsmaßnahmen (Kanal,- Wasserleitung) zu Lasten und auf Kosten des Bauherrn durchzuführen sind. Die Herstellungsbeiträge sind gemäß den Beitragssatzungen nach Anforderung an die Gemeinde zu entrichten. Um eine eventuelle Beeinträchtigung des Ortsbildes zu vermeiden ist in Absprache mit dem Kreisfachberater eine Eingrünung auf einem festzulegenden Pflanzstreifen zu schaffen. Zur Entlastung des gemeindlichen Kanals wird für die Dachentwässerung die Schaffung einer Versickerungsgrube mit eventuellem Überlauf zum gemeindeeigenen Kanal gefordert. Falls möglich, soll die Dachentwässerung nicht über die gemeindliche Kanalisation erfolgen. Der Bauantrag wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die gemeindlichen Feststellungen sind zu beachten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0