Beschluss:

Mit der bereits aufgestellten Werbeanlage besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag entspricht den tatsächlichen Verhältnissen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Antrag auf Vorbescheid wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0