Beschluss:

Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit Ausnahme der Ziff. 4 wird den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter 1., 2., 3., 5. und 6. stattgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Baugrenze von 4 m zum nördlichen Grundstück aus Gründen des Nachbarschutzes einzuhalten ist. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0