Sitzung: 18.01.2010 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit Ausnahme der Ziff. 4 wird den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter 1., 2., 3., 5. und 6. stattgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Baugrenze von 4 m zum nördlichen Grundstück aus Gründen des Nachbarschutzes einzuhalten ist. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |