Beschluss:

Mit der geplanten Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einer Ebene mit freistehender Garage besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Beschreibung der geplanten Ausführung wird wie folgt zur Kenntnis genommen:

  • geplant ist ein Einfamilienhaus auf einer Ebene mit freistehender Garage
  • das Dachgeschoss soll als Stauraum genutzt werden, ein Ausbau ist nicht geplant
  • die Dachneigung ist mit 25° geplant, ein Kniestock ist nicht vorgesehen
  • die Firsthöhe liegt ca. 5,60 m über FFB
  • die bebaute Fläche beträgt ca. 210 m² (Haus und Garage)
  • geplante Höhe FFB ist ca. auf 242,45 ü. NN
  • im unteren Teil des Grundstückes ist ein Niveauausgleich von ca. 40 cm vorgesehen, der im weiteren Verlauf auf bestehende Verhältnisse angeglichen wird
  • als Heizung ist die Nutzung von Erdwärme als Flächenkollektor geplant

 

Mit einer eventuellen Befreiung wegen Überschreitung der Baulinie und wegen der Dachneigung besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0