Beschluss:

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 244, 245, 246, 247 der Gemarkung Wonfurt besteht unter folgenden Voraussetzungen/Auflagen Einverständnis:

 

1.      Die Firma, die das Solarkraftwerk betreiben möchte, meldet verbindlich einen Betriebssitz in Wonfurt an, damit die Gemeinde eventuell in den Genuss von Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommt.

2.      Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Knetzgau-Sand-Wonfurt-Gruppe, der die diagonal durch das Gebiet verlaufende Wasserleitung (DN 150) betreibt, erteilt sein Einvernehmen zum Bau der geplanten Anlage.

 

Herr Josef Kram und Karl-Heinz Wagenhäuser waren wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

4

Pers. Beteiligt:

2