Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Nachdem vor den Garageneinfahrten kein ausreichender Stauraum vorhanden ist, erfolgt die Zustimmung mit der Auflage, dass an den Garagen ein elektrischer Torantrieb angebracht wird und die Tore nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hin aufschlagen dürfen. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0