Sitzung: 19.02.2020 Gemeinschaftsversammlung der VGem Theres
Beschluss:
Haushaltssatzung
Der Verwaltungsgemeinschaft Theres,
Landkreis Hassberge
für das
Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 VGemO, Art. 41,
42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft Theres folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
1.985.510 ,-- €
und
im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit
1.506.000 ,-- €
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für
Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen wird auf 750.000
€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Einzelplan „2“ wird
für das Haushaltsjahr 2020 auf 427.090 € festgesetzt und nach der
Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt (Schulumlage)
- Für die Berechnung der Schulumlage wird die maßgebende Schülerzahl
nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 233
Verbandsschüler festgesetzt.
- Die Schulumlage wird je Verbandsschüler auf 1.833 €
festgesetzt.
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020
auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitgliedsgemeinden umgelegt (Investitionsumlage).
- Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem
Stand vom
01. Oktober 2019 mit
insgesamt 233 Verbandsschülern zur Grunde gelegt.
- Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0 € festgesetzt.
§ 5
1.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.154.700 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
2. Für die Berechnung der
Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
31.12.2018 auf 6.014 Einwohner
festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner
auf 192,00 € festsetzt.
- Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
250.000,-- €
festgesetzt.
§ 7
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |