Beschluss:

Der Leitfaden (Positionspapier) zur Bewertung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als Lenkungs- und Steuerungsfunktion der Gemeinde im Hinblick auf eine geordnete und ausgewogene Entwicklung des Gemeindegebietes wird voll inhaltlich genehmigt. Die Begrenzung der Fläche für geplante Freiflächenphotovoltaikanlagen wird auf höchstens 5 % im Verhältnis zur landwirtschaftlich genutzten reinen Ackerfläche in den jeweiligen Gemarkungen Gädheim, Ottendorf, Greßhausen festgesetzt. Der Leitfaden wird Bestandteil dieser Niederschrift (Anlage 1).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0