Beschluss:

1.      Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 314 und 315 der Gemarkung Gädheim mit einer Fläche des Geltungsbereiches von ca. 5,2 ha.

2.      Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

3.      Es wird zur Kenntnis genommen und besteht Einverständnis, dass die Fa. Heinisch-Group als Antragsteller ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Für die Gemeinde Gädheim entstehen keine Kosten. Die Gewerbeanmeldung für den Betriebssitz der Betreiberfirma soll für die Dauer der Laufzeit der geplanten Anlage in der Gemeinde Gädheim erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

3

Pers. Beteiligt:

0