Sitzung: 22.07.2010 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 218.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 154.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf **158.000 €**
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.146 EW x 40,00 € = 45.840,00 €
Theres 2.329 EW x 40,00 € = 93.160,00 €
Wonfurt 475 EW x 40,00 € = 19.000,00
€
3.950 EW 158.000,00 €
(2)
Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf**100.000 €** festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |