Beschluss:

Mit den vorgeschlagenen Standorten der Straßenlampen besteht grundsätzlich Einverständnis. Folgende Lampen werden festgelegt: Oberlichtlaterne „Prilux“ – Quecksilberdampflampe in der Farbe Anthrazit. Die Kosten pro Lampe betragen ca. 1.000,-- €. Der Auftrag für Lieferung und Montage für die 12 Lampen wird an die Überlandzentrale Lülsfeld erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Das Nachtragsangebot Nr. 1 der Fa. Stratebau über zusätzliche Arbeiten, die nicht direkt zur Dorferneuerung gehören und bisher nicht beauftragt sind (z. B. Verlegen von Leerrohren, das Verlegen der Telekomleitungen, das Asphaltieren der Hauptstraße im Bereich der ausgetauschten Kanäle), werden zum Angebotspreis von 33.707,-- € erteilt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preise dem üblichen Preisniveau entsprechen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der genaue Kostenumfang des Nachtragsangebots erst nach tatsächlichem Aufmaß (max. +/- 5 – 10 %) ergibt. Mit der Auftragsvergabe besteht Einverständnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für die Begutachtung der schadhaften Bauteile am historischen Rathaus statische Berechnungen für die Ausschreibung der notwendigen Stahlteile benötigt werden. Mit der Auftragserteilung zum Angebotspreis von 1.250,-- € netto besteht grundsätzlicht Einverständnis. Die Ausführungen von Stadtplaner Schmitt, Raumplan 3 werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Der Auftrag für notwendige statische Berechnungen für den Bereich des Dorfbrunnens einschließlich Brunnenhaus kann erteilt werden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das für die Berechnung der Bewährung (Statik, Werkplanung usw.) Honorarkosten in Höhe von ca. 2.500,-- € netto entstehen. Das Architekturbüro Raumplan 3, Heustreu wird beauftragt, ein Vergleichsangebot einzuholen. Mit der Auftragsvergabe an den wenigstnehmenden Statiker besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Berechnungen dringend notwendig sind und die überschlägigen Kosten bei den Nebenkosten zur Gesamtmaßnahme enthalten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0