Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den erforderlichen Befreiungen (Dachneigung von 30° wird um 5° überschritten, die Traufhöhe von 3,45 m wird mit 4,62 m und 4,96 m wegen Dachausbau überschritten). Mit den Befreiungen besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0