Beschluss:

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Einer isolierten Befreiung wird wegen Überschreitung der Baulinie zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Herr Weidenbacher war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1