TOP Ö 4: Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage in Gädheim, FlNr. 434/5

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben von Fam. Seidel zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage in Gädheim, Im Bayergrund 5, FlNr. 434/5 besteht Einverständnis. Die beantragten Befreiungen werden genehmigt, die Befreiung bezüglich der Dacheindeckung wird zunächst geprüft, ob im Bereich des Bebauungsplanes Eichelberg III, bereits eine Befreiung für eine Dacheindeckung ohne Bekiesung und Begrünung vorliegt. Sollte es noch keine gleichlautende Befreiung geben, wird diese nicht gewährt. Ansonsten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0