TOP Ö 7: Bebauungsplan „Im Esbach“ (Greßhausen) – Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Beschluss:

1.    Für das in der Anlage markierte Gebiet am südlichen Ortsrand von Greßhausen soll der Bebauungsplan „Im Esbach“ aufgestellt werden. Mit der Bebauungsplanänderung wird als allgemeines Planungsziel die Ausweisung eines kleinen Wohngebiets verfolgt.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Im Esbach“ und der Vorentwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 19.06.2020 (Festsetzungen) / 29.07.2020 (Begründung) gebilligt.

4.    Zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 zu beteiligen.

6.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0